Frühgeschichte

 

Im Nordwesten des Münsterlandes liegt das Dorf Wessum mit der Bauerschaft Averesch. Die Besiedlungsgeschichte unseres Raumes liegt weitgehend im Dunkeln und lässt sich allenfalls vermuten.

 

In vorchristlicher Zeit wurde dieser Raum von dem germanischen Stamm der Brukterer besiedelt. Der Siedlungsraum dieses Stammes befand sich zwischen mittlerer Ems und oberer Lippe. Im 7. Jahrhundert n. Chr. wurde der Stamm von den Sachsen unterworfen und ging darin auf. Der nächste Nachbar im Westen waren die Franken, welche unter ihrem König Chlodwig I. zum Christentum bekehrt wurden. Aufgrund der Grenznähe kam es wahrscheinlich bereits damals zu ersten Berührungen mit dem Christentum. Dennoch blieb das Gros der Sachsen noch lange Zeit in seinen alten Gebräuchen und ihrem alten Götterglauben verhaftet.

 

Erst im achten Jahrhundert kam es zum eigentlichen Höhepunkt der Auseinandersetzungen zwischen Franken und Sachsen. Im Jahre 772 begannen die sogenannten Sachsenkriege, die erst im Jahre 804, 32 Jahre später, endeten. Karl der Große führte diesen Krieg zur Unterwerfung und Christianisierung der Sachsen mit allergrößter Härte. Sein größter Widersacher der Sachsenfürst Widukind, ließ sich im Jahre 785 schließlich taufen. Karl der Große erließ ein Sondergesetz für die besetzten sächsischen Gebiete das die Missachtung christlich-staatlicher Ordnung unter die Todesstrafe stellte. Unter anderem sah dieses Gesetz auch den Bau von Steinkirchen vor. In dieser Zeit könnte auch in Wessum der erste steinerne Kirchenbau entstanden sein. Doch fällt dies lediglich in den Bereich der Vermutungen.

 

Die erste urkundliche Erwähnung des Haupthofes Wesheim erfolgte im Jahre 1122 im Zusammenhang mit Höfen, welche die Frauen von Gottfried und Otto von Cappenberg dem von ihnen gegründeten Prämonstratenserkloster Cappenberg schenkten. Der Name des Hofes wurde später der Name des Ortes. Im Jahre 1188 wurde sodann das Kirchspiel Wesheim erstmalig urkundlich erwähnt.

Dem Kloster Cappenberg gehörte auch der Haupthof Kappelhoff, der 1217 in alten Urkunden Keppelhoff genannt wird. Die Besitzer der beiden Haupthöfe genossen das Vorrecht, ihren Zehnten in Geld entrichten zu können, während die übrigen Eigenhörigen in Naturalien zehnten mussten.

 

Im Jahre 1285 ging der Haupthof Kappelhoff durch Tausch von Kloster Cappenberg in den Besitz des Herrn Eberhard von Münster über, 11 Jahre später in den Besitz des Herrn von Asbeck.

 

Im Jahre 1406 wurde die Herrschaft Ahaus, zu welcher Wessum gehörte, dem Stift Münster einverleibt. Wessum war zu dieser Zeit dem Gogericht Ahaus mit der Gerichtsstätte am „steeneren Kruiz“ unterstellt.